Am 4. November 2026 nahmen die Ausschüsse für Umwelt, Binnenmarkt und Verkehr des Europäischen Parlaments mit 105 Stimmen dafür, 39 dagegen und 21 Enthaltungen eine gemeinsame Position zum sogenannten „automotive omnibus“ der Kommission an. Der Ausschusstext ergänzt neue Sicherheits‑ und Marktmaßnahmen – insbesondere die Anforderung, dass Türgriffe von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen so ausgelegt sein müssen, dass Türen in einem Notfall mechanisch von innen und außen geöffnet werden können, sowie ein verpflichtendes Kind‑Erkennungs‑System, das nach dem Ausschalten oder Verriegeln des Fahrzeugs aktiv bleibt.

Wesentliche vom Ausschuss gebilligte Maßnahmen

Die Ausschüsse schlugen die Schaffung einer neuen in der EU hergestellten Kategorie „kleines Elektrofahrzeug“ für Pkw bis zu 4,2 Metern Länge und eine separate Definition „hocheffizientes EV“ vor. Kleine, in der EU hergestellte Elektrofahrzeuge in diesen Kategorien sollen für gezielte Anreize, einschließlich Supergutschriften im Rahmen überarbeiteter CO2‑Leistungsregeln, förderfähig sein. Der Umweltausschuss stimmte am selben Tag gesondert dafür, das CO2‑Ziel für Pkw 2035 in seiner Position von 100 % auf 87,5 % zu senken.

Der Text weist die Kommission außerdem an, bis zum 31. Dezember 2027 technische Anforderungen zu erlassen, um die Interoperabilität zwischen Elektroautos, Plug‑in‑Hybriden, Ladeinfrastruktur und dem Stromnetz zu gewährleisten; er schlägt die gegenseitige Anerkennung nationaler Genehmigungen für Tests und den Einsatz automatisierter Fahrzeuge vor; und er fordert eine 18‑monatige Verschiebung der Euro‑7‑Vorschriften für schwere Nutzfahrzeuge. Das Parlament wird voraussichtlich im Dezember 2026 in der Plenarsitzung über ein Verhandlungsmandat abstimmen.

Was Vertreter sagten

Mitberichterstatter Michael Bloss (Grüne/EFA, DE) erklärte, die Abstimmung solle der Industrie beim Übergang zur Elektromobilität Klarheit und Planungssicherheit verschaffen. Mitberichterstatter Andreas Schwab (EVP, DE) nannte den Text „einen klaren Schritt zur Bürokratieabbau“ und sagte, die Maßnahmen stärkten die Wettbewerbsfähigkeit und Arbeitsplätze in Europa. Die Ausschüsse verweisen auf Schätzungen der Kommission, wonach die Vereinfachungen Industrie, Bürgern und öffentlichen Stellen rund 706 Mio. € pro Jahr einsparen könnten.

Was das für den Markt bedeutet

Für Automobilhersteller und Zulieferer in Mittel‑ und Osteuropa ist die Position der Ausschüsse in praktischer Hinsicht in drei Punkten relevant. Erstens belohnen die neue Small‑EV‑ und die „hocheffiziente EV“‑Kategorie ausdrücklich in der EU hergestellte Fahrzeuge, sodass jede Montage‑ oder Komponentenfabrik in Mittel‑ und Osteuropa, die dazu beiträgt, ein Modell den „in der EU hergestellt“‑Test erfüllen zu lassen, bei Verhandlungen über OEM‑Zuteilungen und Investitionen an Wert gewinnen könnte. Zweitens erhöht die Frist für die Interoperabilität des smarten Ladens (31. Dez. 2027) die Anforderungen an Fahrzeug‑zu‑Ladegerät‑Software und Netzkompatibilität; Automobilhersteller und Tier‑1‑Softwarelieferanten in der Region müssen diese technischen Vorgaben in Entwicklungspläne und Homologationszeitpläne einbeziehen. Drittens schaffen die zusätzlichen Sicherheitsanforderungen (Kind‑Erkennung und mechanisch öffnbare Türen) zusätzlichen Aufwand für Zulieferer von Innenraumkomponenten, Sensorik und Software – eine potenzielle kurzfristige Umsatzquelle für regionale Teilehersteller, aber auch ein Zeit‑ und Kostendruck für Fahrzeugprojekte.

Keiner der Ausschussänderungsanträge ist bereits Gesetz: Der Text ist ein Verhandlungsmandat, das in der Plenarversammlung genehmigt und anschließend mit den Mitgliedstaaten im Trilog vereinbart werden muss. Dennoch signalisiert das Paket vom 4. Nov. die Prioritäten des Parlaments für die nächste Verhandlungsrunde und gibt Zulieferern und OEMs ein klareres Bild der wahrscheinlichen technischen und regulatorischen Anforderungen, die sie erfüllen müssen.

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Quellen: Europäisches Parlament (Pressemitteilung via PubAffairs Bruxelles), Lovguiden